AGB

AGB
Rechtliche Hinweise/Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Meine Angebote erfolgen aufgrund der mir vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskunft. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Die in meinen Angeboten/Exposés enthaltenen Angaben basieren auf den mir angegebenen Informationen. Ich bemühe mich, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Informationen und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann von mir nicht übernommen werden. Darüber hinaus übernehme ich, Kerstin Gerlach Immobilien für die vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekte keine Gewähr, ebenso hafte ich nicht für die Bonität des Vertragspartners.Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung vorbehalten.

Haftungsausschluss
Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.
2. Der Maklervertrag mit Kerstin Gerlach Immobilien kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit auf Basis des jeweiligen Objekt-Exposes und die darin aufgeführten Bedingungen zustande. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch
dadurch zustande, dass meine Tätigkeit in Anspruch genommen wird..Ein Maklervermittlungsvertrag mit Kerstin Gerlach Immobilien OHNE FRIST hat immer eine 12 monatige Laufzeit ab Vertragsunterzeichnung.
3. Meine Angebote richten sich ausschließlich an den Angebotsempfänger. Dieser ist verpflichtet diese vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte, ohne meine schriftliche Zustimmung, ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt; weitere Schadensersatzansprüche meinerseits bleiben vorbehalten.
4. Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteilnehmer provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Mein Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein Anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern ich Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) beschafft haben, statt freihändiger Kauf), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Angebot abweicht.
.Die Käufer-und Verkäuferprovision ist bei notariellem Vertragsabschluss und Mietvertragsabschluß verdient und fällig.
Erfolgt der Vertragsabschluss ohne meine Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, mir unverzüglich Auskünfte über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen. Auf mein erstes Verlangen hin überlassen Sie mir eine Vertragsabschrift.
Beim Folgegeschäft : Ein Provisionsanspruch steht mir auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von mir vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem durch
Kerstin Gerlach Immobilien unterbreiteten Angebot steht..Die Provision ist fällig und zahlbar bei Abschluss bzw Unterschrift des Kauf- bzw. Mietvertrages . Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn der Zahlungspflichtige nicht innerhalb von 10 Tagen der Zahlung bzw Begleichung der Rechnung nachgekommen ist.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von mir nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist mir dies schriftlich und unverzüglich, d.h. bis spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme meines Angebots mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die sich aus den jeweiligen Angeboten ergebenden Beträge (vgl. Ziffer 1) zu zahlen.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers.
10. Kosten
Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Konsument bei Vergabe eines Vermittlungsauftrages zum Verkauf oder zur Vermietung dem Makler die Kosten, die er zugunsten des Konsumenten und zur Erfüllung des Auftrages verursacht wurden, wenn eine vorzeitige Auflösung des Vertrages oder ein Verstoß vorliegen .Ein Maklervermittlungsvertrag mit Kerstin Gerlach Immobilien OHNE FRIST hat immer eine 12 monatige Laufzeit ab Vertragsunterzeichnung.
Der Makler wird bei Erteilung von spezifischen Dienstleistungen auf schriftlichem oder elektronischem Wege einen Kostenrahmen erstellen, über den der Makler nach freiem Ermessen und nach bestem Wissen und Gewissen verfügen kann.

Aufwendungsersatz Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Anzeigen, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
-Preisliste: Dienstleistungen die erbracht werden, wenn kein qualifizierter Makler Alleinauftrag vorliegt oder beim Verstoß oder vorzeitiger Kündigung
- Behördengänge und Einholung sämtlicher
Auskünfte, welche für einen Objektverkauf
erforderlich sind ab 200 Euro zuzügl MwSt ,nach Absprache und Vereinbarung
- Anzeigenschaltungen werden je nach Preis und Aufwand ( Bilder, Informations-
einholung usw ) nach Vereinbarung berrechnet.
-Exposéerstellung pauschal 350 Euro zuzügl MwSt also 416,50 Euro incl MwSt
- Besichtigung pauschal mit je 250Euro zuzügl MwSt also 297,50 incl MwSt, Kosten ,die auch zustandekommen, wenn kein Mietvertrag oder Kaufvertrag
geschlossen wurde.
Sämtliche Kosten entfallen natürlich,wenn mit der Provision beglichen wird.
11. Provision
- Beim Kauf -für den Nachweis oder die Vermittlung, unabhängig von der Gegenseite, zahlt der Erwerber dem Makler die ausgeschriebene
Provision je nach Auszeichnung und Vereinbarung des notariell festgelegten Kaufpreises incl. MwSt. oder je nach Festlegung im Vertrag oder nach Ausschreibung.
- Bei der Vermietung für den Nachweis oder die Vermittlung das 2,38 - fache der Monatskaltmiete incl.MwST oder nach Festlegung im Vertrag oder nach Ausschreibung.
-Beim Miet-Suchauftrag zahlt der Mieter die ausgezeichnete Provision.
-Bei Gewerbeobjekten.für den Nachweis oder die Vermittlung . ...nach Festlegung im Vertrag oder nach Ausschreibung.
12. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:


Kerstin Gerlach Immobilien


Oberster Dreisch 2

59514 Welver-Scheidingen

Tel: 02384-9636222
E-Mail mail@kgimmo.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

- Der Empfänger hat die Angaben zum Objekt vertraulich zu
behandeln. Gelangt durch seine Indeskretion, durch Vollmacht oder Auftrag ein Dritter zu einem Vertragsabschluß, so hat der Empfänger eine Entschädigung in Höhe der Provision zu zahlen.
- Ist dem Empfänger des Angebotes das Objekt bekannt, so hat er
dies innerhalb von 5 Tagen dem Makler mitzuteilen unter Angabe, woher die Information stammt.
- Die Angaben über das Objekt stammen zum Teil vom Verkäufer,
Vermieter, Bauträger und Behörden. Für diesen Teil kann der
Makler keine Haftung übernehmen. Darüber hinaus haftet der
Makler auch nicht für die Bonität des Erwerbers.